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Die neue E-Auto Förderung 2026
Die neue Förderung soll im Frühjahr eingeführt werden und gilt rückwirkend für alle Elektroautos, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Voraussichtlich ab Mai 2026 können Privatpersonen einen Antrag stellen. Dafür will das Bundesumweltministerium bis dahin ein Online-Portal bereitstellen.
Welche E-Autos werden gefördert?
Für gebrauchte E-Fahrzeuge wird aktuell keine Förderung gewährt. Das Bundesumweltministerium plant frühestens ab 2027 zu prüfen, ob auch Gebrauchtwagen in Zukunft gefördert werden können.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

